FAQ

Unter primären Heilmitteln versteht man beispielsweise Krankengymnastik oder Manuelle Therapie. Kälte oder Wärme werden hingegen als sekundäre Heilmittel bezeichnet.

KG (Krankengymnastik)

MT (Manuelle Therapie)

KGG (Krankengymnastik am Gerät)

MLD (Manuelle Lymphdrainage 30,45,60)

KMT (Massage)

Kälte und Wärmebehandlungen

Eine normale GKV-Verordnung muss innerhalb von 28 Tagen begonnen werden.

Sollte deine Verordnung älter sein, kümmere dich bitte darum, ansonsten können wir nicht starten. BG-Verordnungen müssen innerhalb von 14 Tagen begonnen werden. Häufig schreiben die Praxen ein Datum in das Feld (Spätester Behandlungsbeginn). Bitte vergewissere dich, dass dieses Datum nicht mit dem deines Arztbesuches übereinstimmt. Es ist fast unmöglich, noch am selben Tag einen Termin zu bekommen.

Zwischen zwei Terminen dürfen nicht mehr als 14 Tage liegen. In Sonderfällen – wie beispielsweise Krankheit oder Urlaub – ist eine längere Unterbrechung möglich

Bei uns dauert eine Behandlung 20 Minuten. In dieser Zeit sollen wir laut Krankenkassen alle administrativen Aufgaben bewältigen. Hierunter fallen Verordnungen kontrollieren, Unterschriften einholen, Termine vereinbaren usw. Auch das Entkleiden und Anziehen sowie die Behandlung, die Dokumentation, Säuberung und Desinfektion fallen in diesen Zeitraum.

Glücklicherweise übernimmt Lisa (Link to Lisa Profil) die administrative Arbeit, so dass wir Therapeut:innen uns voll um dich kümmern können.

Bitte bring ein großes Handtuch (kann gelagert werden) mit, trag lockere bis sportliche Kleidung und vergiss die Verordnung nicht.

Wir sind verpflichtet, den Eigenanteil für die Verordnung von dir für deine Krankenkasse zu kassieren. Im Idealfall sollten wir dies bei der ersten Behandlung machen. Der Eigenanteil beträgt 10 % vom Rezeptwert sowie 10 € Rezeptgebühr.

Mit der Diagnose der Ärzt:in beginnt der Verordnungsfall. In der Regel beträgt dieser Fall bis zu 3 mal 6 Behandlungen. Unser Bestreben ist aber nicht, diesen Fall voll auszunutzen. Wir möchten, dass du so schnell wie möglich wieder fit bist und bleibst.


Spezielle oder besondere Diagnosen dürfen auch langfristig verordnet werden. Hierzu zählen chronische Erkrankungen oder Rehabilitationen nach Verletzungen oder Operationen. Diese Thematik ist ein wenig kompliziert, aber gern beraten wir dich oder deine Ärzt:in, um das bestmögliche für alle Beteiligten herauszuholen.

Wenn du in einer privaten Krankenversicherung bist, schließen wir einen Vertrag mit dir ab. Dieser Vertrag beinhaltet alle Informationen über Dauer, Kosten usw.  Anschließend bekommst du eine Rechnung von uns, die du bitte binnen 14 Tagen bezahlst. Diese Rechnung reichst du dann bitte bei deiner PKV ein und bekommst anschließend die Behandlungskosten erstattet.


In welcher Höhe hängt ganz davon ab, was du vertraglich mit deiner Versicherung vereinbart hast. Bitte informiere dich im Voraus, wie oft und ich welche Höhe die Kosten übernommen werden.

Die Behandlungskosten entsprechen denen der vollständig privat Versicherten.

Die Beihilfe und die PKV werden sich die Kosten teilen. In welchem Verhältnis hängt von deiner Lebenssituation ab.

Deine PKV wird Ihren Teil voll, die Beihilfe den anderen Teil zu Ihren Sätzen übernehmen. Die Beihilfesätze sind niedriger als unsere Preise. Daher könnte es passieren, dass du einen Teil der Behandlungskosten nicht erstattet bekommst.

Informiere dich bitte vorher bei deinen Kostenträgern.

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